Seit dem 23.02.2022 gilt eine neue Corona-Verordnung Sport des Kultusministeriums und Sozialministeriums der Landesregierung Baden-Württemberg. Ab sofort gilt wieder die Warnstufe.
Bei Veranstaltungen im Innenraum gilt die 3G-Regelung:
– geimpfte, genesene oder getestete Personen haben Zutritt zu den Veranstaltungen. – getestete Personen legen bitte vor Kursbeginn einen offiziellen negativen Testnachweis vor. Dieser Antigentest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test halt eine Gültigkeit von 48 Stunden. – Bei geimpften Personen muss die Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen. – Der positive Test einer genesenen Person muss länger als 28 Tage und weniger als 3 Monate zurück liegen. Bitte zeigen Sie Ihre entsprechenden Nachweise Ihrer Kursleitung unaufgefordert vor.
Folgende Personengruppen sind von der Testung ausgenommen: – nicht schulpflichtige Kinder unter 7 Jahren – Personen, die keine allgemeine Impfempfehlung seitens der Ständigen Impfkommission erhalten haben (Diese legen der Kursleitung bitte das ärztliche Attest sowie einen negativen Antigen-Test vor) – Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Diese legen der Kursleitung bitte das ärztliche Attest sowie einen negativen Antigen-Test vor)
Seit dem 12.01.2022 gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbare Masken (z.B. KN95-/N95-/KF94-/KR95-Maske)
Folgende Ausnahmen gelten bei der FFP2-Maskenpflicht: – Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen – Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren müssen keine FFP2-Maske, sondern eine medizinische Maske tragen – in geschlossenen Räumen während des Essens und Trinkens und beim Sport – Im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann
Zugänge und Wege – In den Eingangsbereichen stehen Desinfektionsspender – Ansammlungen in Fluren oder Eingangsbereichen bitte vermeiden – Der Mindestabstand von 1,5 m einhalten
Räumlichkeiten – Die Teilnehmerzahlen sind auf die jeweilige Raumgröße und Raumgestaltung angepasst – Der Abstand von 1,5 m wird während des Kurses eingehalten
Lüften – Die Kursleitung sorgt für regelmäßiges Lüften (Stoßlüften) in allen geschlossenen Räumen
Falls Sie Symptome aufweisen, bitten wir Sie nicht am Kurs teilzunehmen und melden sich bitte beim Kursleiter / der Kursleiterin ab.